Informationen / Downloads
Alle wichtigen Informationen von A bis Z
Wenn ein*e Schüler*in aus irgendeinem Grund die Schule nicht besuchen kann, muss sie/er von den Eltern in der Schule abgemeldet werden. Die Klassenlehrperson wird Sie kontaktieren, falls Ihr Kind ohne Absenzenmeldung dem Unterricht fernbleibt.
Berufsberaterin im OSZ
Susanne Dubach Streit
E-Mail: susanne.dubach@be.ch
Tel. 031 635 38 29
BIZ Biel
Zentralstrasse 64
2503 Biel
Tel. 031 635 38 38
Allgemeine Informationen
www.erz.be.ch/berufswahl
www.berufsberatung.ch
www.berufsbildungplus.ch
Lehrstellensuchen
www.yousty.ch
www.erz.be.ch/lehrstellen
www.berufskunde.com
www.berner-lehrstellenboerse.ch
www.lehrstellennetz.ch
Multicheck
Das Elternforum empfiehlt
Eltern die Nachhilfe für ihre Kinder suchen, können grundsätzlich direkt bei den Gymnasien Neufeld Bern, Hofwil Münchenbuchsee und Biel-Seeland anfragen.
Eine weitere sinnvolle Möglichkeit ist die Organisation über ältere oder ehemalige Schüler*innen. Die Klassenlehrperson kann eventuell weiterhelfen oder die Suche nach Unterstützung im Internet.
Für alle Schüler*innen bis zur Vollendung der Schulpflicht ist die jährliche Reihenuntersuchung beim Zahnarzt obligatorisch. Da keine der drei Verbandsgemeinden mehr einen Leistungsvertrag mit einem Schulzahnarzt hat, lassen die Schüler*innen die Untersuchung bei ihrem Privatzahnarzt durchführen.
Ablauf/Aufgabe der Eltern
- Vorgängig laden Sie das Formular «Bestätigung der jährlichen Kontrolluntersuchung» von unserer Homepage oder hier.
Die blaue Zahnkarte wird nicht mehr benötigt. - Die Kontrolle beim Privatzahnarzt sollte möglichst im ersten Semester (bis Ende Januar) durchgeführt werden. Der Zahnarzt bestätigt die erfolgte Untersuchung auf dem mitgebrachten Formular.
- Im Anschluss ist dieses Formular vollständig ausgefüllt dem Sekretariat zu übergeben.
Kostenrückerstattung
Die Gemeinde Rapperswil beteiligt sich mit einer Pauschale von CHF 30.00 pro Kind und Schuljahr an den Untersuchungskosten. Für die Rückerstattung dieses Betrages ist zwingend der erwähnte Ablauf einzuhalten.
Die Eltern der Gemeinden Grossaffoltern und Wengi wenden sich für die Kostenrückerstattung bitte direkt an ihre Wohngemeinde.
Schulzahnpflegerin
Sekretariat
Frau Gisela Braun
Tel: 031 879 22 18 (jeweils Di/Do/Fr vormittags)
E-Mail: sek_sekretariat@schulen-rapperswil.ch
Schulärzte
– Frau Dr. med. Liliane Weisenseel
– Frau Dr. med. Barbara Lobsiger
Allgemeine Medizin FMH
Manuelle Medizin SAMM
Oberdorfstrasse 35
3053 Münchenbuchsee
Tel.: 031 869 20 55
Mail: diehausaerztinnen@hinmail.ch
Allgemeines
Gemäss gesetzlichen Bestimmungen überwacht der schulärztliche Dienst die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen, insbesondere den Gesundheitszustand der SchülerInnen. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch.
Obligatorische Untersuchung
Gemäss gesetzlichen Bestimmungen des Kantons überwacht der schulärztliche Dienst die gesundheitlichen Verhältnisse in den Schulen, insbesondere den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch. Sie können beim Schularzt oder beim Privatarzt vorgenommen werden. Die Untersuchung beim Schularzt wird von der Schule organisiert und ist für Sie kostenlos. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule einen braunen Umschlag mit folgenden Dokumenten:
– Fragebogen für Jugendliche (grün)
– Mitteilung an die Eltern und Bestätigungsformular (blau)
– Freiwillige Impfungen (weiss)
1. Untersuchung:
Findet im Verlaufe des Kindergartenjahres oder im ersten Schulquartal statt.
2. Untersuchung:
Findet im 4. Schuljahr statt.
3. Untersuchung:
Findet im 8. Schuljahr in der Regel zwischen März und Mai statt.
Sie umfasst namentlich:
• Erhebung einer Krankengeschichte anhand eines von den Jugendlichen ausgefüllten Fragebogens
• Kontrolle des Impfstatus, allenfalls Empfehlung von Impfungen,
• Untersuchung der Augen und des Gehörs (mit Audiometrie)
• Messung des Blutdrucks im Hinblick auf hohen Blutdruck
Schulkosten
Schulkosten entstehen grundsätzlich keine. Es können aber für spezielle Anlässe und Aktivitäten Elternbeiträge eingezogen werden. Beispiele hierfür sind: Schulreisen, Exkursionen, Theater- und Kinobesuche, grössere Werkarbeiten, Landschulwochen und Winterlager.
Steuerbelege
Der Anteil der Kosten für Anlässe der Schule wie Wintersportlager und Schulreisen, die von den Eltern selbst getragen werden muss, kann in der Steuererklärung unter Ziffer 2.1. „Zusätzliche Ausbildungskosten“ angegeben werden. Auf Wunsch der Eltern stellt das Sekretariat einen Beleg für von der Schule eingeforderte Beiträge aus.
Martifonds
Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Familien. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Schulleitung.
Verantwortlichkeit
Die Verantwortung liegt bei den Eltern:
- wenn die Schüler*Innen ihre Freizeit auf dem Schulareal verbringen
- wenn sich die Schüler*Innen auf dem Schulweg befinden.
Die Verantwortung liegt bei der Schule:
- auf Ausflügen, in Lagern und bei Schulanlässen
- während dem Unterricht und den Pausen
- während stundenplanbedingten Zwischenstunden oder einzelnen Ausfallstunden (Schüler*Innen müssen sich in diesem Fall auf dem Schulareal aufhalten)
- während der Dauer der Mittagspause (sofern am Mittagstisch angemeldet)
Die Suchtprävention ist an unserer Schule im Rahmen der Gesundheitsförderung integriert.
Es ist uns ein Anliegen, dass unsere Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Deshalb wird das Thema Sucht im 8. Schuljahr als Teil einer Projektwoche thematisiert und mit den Jugendlichen diskutiert. Wir möchten auf diese Weise dem Missbrauch von Suchtmitteln vorbeugen.
Wir tolerieren keinen Konsum von Drogen. Dies gilt auch für Lager und Schulreisen und somit ausserhalb des regulären Schulbetriebs.
Wird Drogenkonsum ein Thema auf dem Schulareal, wird dieses aufgegriffen und in allen Klassen thematisiert. Ist es in einigen Klassen verbreitet, wird eine Unterrichtseinheit als Intervention mit der Schulsozialarbeit und der Kinder- und Jugendfachstelle organisiert.
Auch in diesem Thema sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen und arbeiten mit ihnen (individuell oder im Klassenverband) zusammen.
Jede Schülerin/jeder Schüler hat Anrecht auf einen Veloabstellplatz.
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg 4 km übersteigt, können bei der Schulleitung ein Gesuch für die Zuteilung eines Motorradabstellplatzes stellen.
Schülerinnen- und Schülerversicherung
Unfälle, die während der Schulzeit geschehen, melden die Eltern der privaten Unfallversicherung.